1. Spielkleidung
Während eines Tennisspiels (einschließlich des Einschlagens) dürfen nur Tenniskleidung und Tennisschuhe getragen werden (nicht zur Tenniskleidung gehören z.B. Leggins, Radlerhosen, Bermuda-Shorts, Boxer-Shorts, Jeans, ärmellose BasketballShirts, T-Shirts. Tennisschuhe müssen eine dem Belag angemessene Sohle vorweisen).
2. Spielzeit
a. Allgemein.
- Die Spielzeit beträgt 45 Minuten für Einzel- und 60 Minuten für Doppelspiele. Diese Zeiten gelten auch dann, wenn ein Einzelspiel zu einem Doppelspiel verändert wird, es gilt als Spielzeit (Beginn Einzelspiel).
- die Spieler müssen sich vor dem Spiel an der Spieltafel mit ihrem Namensschild eintragen.
- Die Eintragung ist auch dann erforderlich, wenn nicht alle Plätze belegt sind.
- Eintragungen können nur von anwesenden Mitgliedern vorgenommen werden.
- Solange Tennisplätze frei sind, können bespielte Plätze nicht beansprucht werden.
- An den Uhren ist der Spielbeginn einzustellen.
- Der Platzwechsel soll ohne besondere Aufforderung erfolgen.
- Die ablösenden Spieler begeben sich zu Beginn der von ihnen eingetragenen Spielzeit auf das Spielfeld.
- Der Platz ist dann von den Vorgängern unabhängig von Stand des Spiels oder Satzes freizumachen.
- Die abgelösten Spieler können sich erst nach Verlassen des Platzes wieder in den Spielplan eintragen.
- Für Benutzer der Plätze ohne vorherige Eintragung in die Spieltafel besteht keine geschützte Spielzeit. Sie können jederzeit durch Spieler, die sich ordnungsgemäß eingetragen haben, abgelöst werden.
- Wird ein begonnenes Spiel durch Regen oder sonstige Gründe unterbrochen, so geht die Unterbrechung zu Lasten der betreffenden Spielgruppe. Fällt dagegen ein eingetragenes Spiel schon vor Beginn durch Witterungseinflüsse aus, so sind bei Wiederaufnahme des Spielbetriebes die vorgesehenen Spielzeiten entsprechend zu verschieben.
b. Ausnahmen
Die unter Allgemein erläuterte Spielzeit gilt nicht:
- Bei Turnieren und Punktspielen
An diesen Tagen sind für die Austragung der Wettkämpfe die Plätze im Aushang festgelegt.
- Bei Ranglistenspielen
Sofern diese ordnungsgemäß in der Forderungsliste eingetragen sind. Diese sollten jedoch, sofern möglich, nicht in den Hauptspielzeiten angesetzt werden. Es ist darauf zu achten, dass nach Möglichkeit nicht zwei Forderungsspiele zu gleichen Zeit stattfinden.
- Bei Training laut Trainingsplan (siehe Aushang)
- Bei starkem Platzbedarf sollten Doppelspiele ausgespielt werden. Der Vorstand kann in diesem Fall die Belegung der Plätze mit Doppelpaarungen anordnen.
3. Jugendliche
Jugendliche können an Samstagen, Sonn- und Feiertagen uneingeschränkt spielen. Von Montag bis Freitag sind sie bis 18:00 Uhr (Ende der Spielzeit) spielberechtigt. Bei freien Plätzen oder in Verbindung mit einem Erwachsenen auch länger, Der gesondert gekennzeichnete „Jugendplatz 3″ steht außerdem, auch über 18:00 Uhr hinaus, Jugendlichen zur Verfügung.
4. Gastspieler
Von Mitgliedern eingeführte Gastspieler können nur nach Eintragung vor Spielbeginn in der Liste „Nachweis Gastspieler“ (befindet sich im Clubheim) die Platzanlage benutzen. Die Gebühr beträgt €•5,00 / 60 Minuten. Sie wird dem gastgebenden Mitglied belastet. Jeder Gast darf maximal nur 5 Gastspiele durchführen.
5. Platzpflege
Der Pflege der Plätze kommt besondere Bedeutung zu. Nach Beendigung der Spielzeit, somit bei Einzelspielen noch 40 Minuten und bei Doppelspielen nach 55 Minuten, ist vor Verlassen des Platzes für die nachfolgenden Spieler der Platz herzurichten.
- nach jedem Spiel müssen Unebenheiten des Platzes ausgeglichen werden. Dazu stehen auf jedem Platz Schaber zur Verfügung.
- die Plätze müssen abgezogen und die Linien gefegt werden.
- Anschließend müssen die Plätze gewässert werden bis die Asche dunkelrot ist.
Es ist darauf zu achten, dass auf der gesamten Anlage und insbesondere auf den Plätzen keine Flaschen, Dosen, Becher o.ä. liegen bleiben. Der Vorstand bittet, gegebenenfalls auch Jugendliche anzuhalten, die Plätze sauber zu halten und nicht liegen zu lassen.
Der Platzwart ist vom Vorstand bemächtig, Plätze zu sperren und diese wieder aufzuheben, wenn dieses geboten erscheint.
Des weiteren sind zur Platzsperre und Aufhebung der Platzsperre berechtigt:
- der 1. Vorsitzende
- der 2. Vorsitzende
- zwei weitere Vorstandsmitglieder in gemeinsamer Entscheidung
6. Sonstiges
Kleinst- und Kleinkinder dürfen nicht auf das Spielfeld mitgenommen werden, um sie keinerlei Gefahren auszusetzen.
Die Benutzung des Spielgeländes geschieht auf eigene Gefahr der Spieler. Für Garderobe und Wertgegenstände wird in keinem Bereich der Clubanlage gehaftet.
Hunde sind auf dem Tennisplatz an der Leine zu führen. „Hinterlassenschaften“ der Vierbeiner sind zu entfernen.
Im Auftrag
Dresenkamp
Sportwart